In folgendem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die E-Rechnung wissen müssen: von den rechtlichen Grundlagen über technische Anforderungen bis hin zu den konkreten Schritten, die Ihr Unternehmen jetzt unternehmen sollte.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird und die eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Im Gegensatz zu Papierrechnungen oder PDF-Dokumenten enthalten E-Rechnungen strukturierte Daten in einem standardisierten Format (z.B. XML), die von Rechnungssoftware und ERP-Systemen direkt verarbeitet werden können.
Die in Deutschland wichtigsten Formate für E-Rechnungen sind ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) und XRechnung. Während ZUGFeRD eine hybride Lösung darstellt, die ein menschenlesbares PDF mit eingebetteten XML-Daten kombiniert, basiert XRechnung ausschließlich auf XML-Daten. Sie erfüllt die strengen Anforderungen der öffentlichen Verwaltung.
Rechtlicher Hintergrund
Die EU-Richtlinie 2014/55/EU bildet die Grundlage für die verpflichtende Einführung der E-Rechnung. Diese Richtlinie verlangt die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch die E-Rechnungsverordnung (ERechV) umgesetzt, die seit dem 27. November 2020 die E-Rechnungspflicht für Lieferanten der Bundesverwaltung vorschreibt.
Nun wird diese Pflicht auch auf den B2B-Bereich ausgeweitet. Ab 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen ausstellen und empfangen. Diese Maßnahme soll nicht nur die Effizienz und Transparenz im Geschäftsverkehr verbessern, sondern auch Steuervermeidung und -betrug erschweren.
Technische Anforderungen und Formate
Für die Umsetzung der E-Rechnungspflicht müssen Unternehmen bestimmte technische Anforderungen erfüllen:
- Format: Die E-Rechnung muss in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format vorliegen. In Deutschland sind die wichtigsten Formate ZUGFeRD und XRechnung. Beide Formate gewährleisten die automatische Verarbeitung der Rechnungsdaten.
- Übermittlung: Die E-Rechnung muss über geeignete elektronische Kanäle übermittelt werden, z.B. per E-Mail, über Webportale oder spezialisierte E-Invoicing-Plattformen.
- Sicherheitsanforderungen: Um die Authentizität und Integrität der E-Rechnung zu gewährleisten, sind elektronische Signaturen oder andere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.
- Inhaltliche Anforderungen: Eine E-Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, darunter: Name und Adresse des Rechnungsstellers und -empfängers, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsnummer und -datum, Lieferdatum und Leistungsbeschreibung, Netto-Betrag, Steuerbetrag und Brutto-Betrag
Vor- und Nachteile der E-Rechnung
Vorteile
- Effizienzsteigerung: Automatisierte Prozesse reduzieren den manuellen Aufwand und minimieren Fehler.
- Kostenersparnis: Wegfall von Druck-, Papier- und Portokosten führt zu erheblichen Einsparungen.
- Schnellere Zahlungsabwicklung: Verkürzte Bearbeitungszeiten führen zu schnelleren Zahlungseingängen.
- Umweltschutz: Weniger Papierverbrauch schont die Umwelt.
- Compliance: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und Verbesserung der rechtlichen Sicherheit.
Nachteile
- Implementierungskosten: Die Umstellung auf E-Rechnungssysteme erfordert zunächst Investitionen.
- Kompatibilität: Sicherstellung, dass die eigene Software mit den Formaten und Systemen der Geschäftspartner kompatibel ist.
- Schulung: Mitarbeiter müssen im Umgang mit der neuen Technologie geschult werden.
Zeitlicher Fahrplan und Übergangslösungen
Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich erfolgt schrittweise, um Unternehmen ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Systeme und Prozesse zu geben. Hier sind die wichtigsten Fristen und Übergangslösungen im Überblick:
Ab dem 1. Januar 2025
Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung tritt in Kraft. Unternehmen müssen ab diesem Datum E-Rechnungen ausstellen. Es sind jedoch Übergangsregelungen vorgesehen, um den hohen Umsetzungsaufwand zu erleichtern.
Bis Ende 2026
- Unternehmen dürfen weiterhin Papierrechnungen und elektronische Rechnungen übermitteln, die nicht dem neuen Format entsprechen.
- Dies erfordert jedoch die Zustimmung des Rechnungsempfängers.
- Diese Übergangsfrist ermöglicht es Unternehmen, sich schrittweise auf die neuen Anforderungen einzustellen.
Bis Ende 2027
- Für B2B-Umsätze, die in 2027 ausgeführt werden, dürfen ebenfalls noch Papierrechnungen und nicht normgerechte elektronische Rechnungen übermittelt werden, vorausgesetzt, der Rechnungsempfänger stimmt zu.
- Zusätzlich müssen die Unternehmen, die diese Regelung in Anspruch nehmen möchten, einen Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro haben.
- Unternehmen, deren Vorjahresumsatz diese Grenze überschreitet, können jedoch weiterhin das EDI-Verfahren nutzen, solange die erforderlichen Informationen richtig und vollständig extrahiert werden können, um der CEN-Norm EN 16931 zu entsprechen.
Ab dem 1. Januar 2028
- Die neuen Anforderungen an E-Rechnungen und deren Übermittlung sind nun zwingend einzuhalten.
- Dies schafft auch die Voraussetzungen für das im Koalitionsvertrag vorgesehene Meldesystem und die EU-seitig geplanten ViDA-Maßnahmen.
- Das EDI-Verfahren kann weiterhin genutzt werden, sofern die notwendigen Informationen korrekt extrahiert werden können, um den neuen Standards zu entsprechen.
Diese gestaffelten Übergangsregelungen sollen sicherstellen, dass Unternehmen ausreichend Zeit haben, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und die notwendige technische Infrastruktur aufzubauen.
Gibt es nun Handlungsbedarf in meinem Unternehmen?
Ja, die Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich erfordert, dass Unternehmen zeitnah ihre Prozesse anpassen. Folgende Schritte sind dabei essenziell:
- Bestandsaufnahme: Analysieren Sie Ihre aktuellen Rechnungsstellungsprozesse und identifizieren Sie Anpassungsbedarf.
- Softwareauswahl: Wählen Sie eine geeignete E-Rechnungslösung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Mitarbeiterschulung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit der neuen Technologie und den neuen Prozessen.
- Pilotphase: Führen Sie eine Testphase durch, um die Funktionalität und Kompatibilität der Systeme zu überprüfen.
Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich markiert einen weiteren Meilenstein in der Digitalisierung der Geschäftsprozesse in Deutschland. Sie bringt zahlreiche Vorteile wie Effizienzsteigerung und Kostenersparnis mit sich. Gleichzeitig stellt sie Unternehmen aber auch vor die Herausforderung, ihre Systeme und Prozesse entsprechend anzupassen.
ABILITY als IT-Dienstleister unterstützt Sie umfassend bei der Umstellung auf E-Rechnungen. Unsere Experten beraten Sie zu den technischen und rechtlichen Anforderungen und helfen Ihnen, die passenden Lösungen zu finden und erfolgreich zu implementieren. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft der digitalen Rechnungsstellung.
Sylvia Blank | sylvia.blank@ability.ag | +49 751 3602 45